Erwägungsgrund 145 32013R1308
Um weitere Bestandteile der Lizenzregelung vorzugeben, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Vorschriften über Folgendes festgelegt werden: die Rechte und Pflichten, die sich aus der Lizenz ergeben, ihre Rechtswirkung und die Fälle, in denen in Bezug auf die Einhaltung der Pflicht zur Einfuhr oder Ausfuhr der in der Lizenz genannten Menge eine Toleranz besteht oder, wenn der Ursprung anzugeben ist, die Fälle, in denen die Erteilung einer Einfuhrlizenz oder die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr von der Vorlage eines von einem Drittland oder einer Einrichtung ausgestellten Dokuments abhängig gemacht wird, mit dem u.a. der Ursprung, die Echtheit und die Qualitätsmerkmale des Erzeugnisses bescheinigt werden; die Übertragung der Lizenz oder Einschränkungen ihrer Übertragbarkeit; zusätzliche Bedingungen für Einfuhrlizenzen für Hanf und den Grundsatz der Amtshilfe zwischen Mitgliedstaaten, um Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten zu verhüten oder zu bekämpfen; die Fälle und Situationen, in denen die Stellung einer Sicherheit erforderlich ist oder nicht, um zu gewährleisten, dass die Erzeugnisse innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lizenzen ein- oder ausgeführt werden.