Erwägungsgrund 35 32013R1308
Um die effiziente und wirksame Verwendung der Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen oder Branchenverbände im Sektor Olivenöl und Tafeloliven gewährten Unionsbeihilfe sowie um die Verbesserung der Produktionsqualität von Olivenöl und Tafeloliven sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Folgendes festgelegt wird: die konkreten Maßnahmen, die mit der Unionsbeihilfe finanziert werden können, und die Tätigkeiten und Kosten, die nicht hieraus finanziert werden können, die Mindestzuweisung von Unionsmitteln für bestimmte Bereiche, das Erfordernis der Stellung einer Sicherheit und die Kriterien, die von den Mitgliedstaaten bei der Auswahl und Genehmigung der Arbeitsprogramme zu berücksichtigen sind.