Erwägungsgrund 50 32013R1308
Um eine effiziente und wirksame Verwendung der Unionsmittel für die Bienenzucht sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte betreffend die Vermeidung der Doppelfinanzierung zwischen Programmen der Mitgliedstaaten für die Imkerei und die Entwicklung des ländlichen Raums und die Grundlagen für die Zuteilung des finanziellen Beitrags der Union an jeden teilnehmenden Mitgliedstaat zu erlassen.