Erwägungsgrund 27 32013R1308
Um eine effiziente und gezielte Verwendung der Finanzmittel der Union sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte zu erlassen, mit denen hinsichtlich des Schulobst- und -gemüseprogramms Folgendes festgelegt wird: das Verfahren zur Neuaufteilung der Beihilfe auf die Mitgliedstaaten anhand der eingegangenen Beihilfeanträge, die Kosten, die für eine Beihilfe der Union in Betracht kommen, einschließlich der Möglichkeit, einen allgemeinen Höchstbetrag für diese Kosten festzusetzen, und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Effizienz ihrer Schulobst- und -gemüseprogramme zu überwachen und zu bewerten.