Erwägungsgrund 166 32013R1308
Um sicherzustellen, dass die Ausführer der in Anhang I der Verträge genannten Erzeugnisse und der Verarbeitungserzeugnisse daraus gleichberechtigten Zugang zu Ausfuhrerstattungen haben, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen bestimmte Vorschriften für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf in Form von Verarbeitungserzeugnissen ausgeführte Erzeugnisse angewendet werden.