Erwägungsgrund 193 32013R1308
Um die Integrität der Informationssysteme und die Echtheit und Lesbarkeit der übermittelten Dokumente und der übermittelten dazugehörigen Daten zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Art und Typ der mitzuteilenden Informationen, die Kategorien der zu verarbeitenden Daten und die Höchstdauer der Speicherung, der Verarbeitungszweck, insbesondere im Fall der Veröffentlichung solcher Daten und ihrer Übermittlung an Drittländer, die Zugangsrechte für die verfügbar gemachten Informationen oder Informationssysteme sowie die Bedingungen für die Veröffentlichung der Informationen festgelegt werden.