Erwägungsgrund 38 32013R1308
Im Zuge der Erzeugung und Vermarktung von Obst und Gemüse sollte den ökologischen Belangen sowohl bei den Anbauverfahren als auch bei der Abfallverwertung sowie bei der Beseitigung der aus dem Markt genommenen Erzeugnisse in vollem Umfang Rechnung getragen werden, insbesondere was den Gewässerschutz, die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Landschaftspflege anbelangt.