Erwägungsgrund 98 32013R1308
Um den bestehenden Etikettierungspraktiken Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen die Verwendung des Namens einer Keltertraubensorte erlaubt werden kann, der eine geschützte Ursprungsbezeichnung oder geschützte geografische Angabe enthält oder daraus besteht.