Erwägungsgrund 133 32013R1308
Die bestehenden Vorschriften über die Begriffsbestimmung und Anerkennung der Erzeugerorganisationen, ihrer Vereinigungen und der Branchenverbände sollten daher harmonisiert, gestrafft und ausgedehnt werden, um eine mögliche Anerkennung auf Antrag im Rahmen von durch diese Verordnung geregelten Satzungen für bestimmte Sektoren vorzusehen. Insbesondere sollten die Kriterien für die Anerkennung und die Satzungen von Erzeugerorganisationen sicherstellen, dass diese Organisationen auf Initiative von Erzeugern gegründet werden und nach Regeln kontrolliert werden, die es den zusammengeschlossenen Erzeugern ermöglichen, eine demokratische Kontrolle über ihre Organisation und deren Entscheidungen auszuüben.