Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa
Gesetze

Normtext wird geladen …
Art. 172b 32013R1308 — Orientierung durch Branchenverbände und Erzeugervereinigungen für den Verkauf von Trauben, Traubenmosten und nicht abgefülltem Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe | Junoda