Erwägungsgrund 102 32024R2509
Um Teilnehmer und Empfänger angemessen zu informieren und sicherzustellen, dass sie ihr Recht auf Verteidigung ausüben können, sollte Teilnehmern und Empfängern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, bevor eine Maßnahme getroffen wird, durch die sie in ihren Rechten beeinträchtigt werden, und sie sollten über die Rechtsbehelfe informiert werden, die ihnen zur Anfechtung einer solchen Maßnahme zur Verfügung stehen.