Erwägungsgrund 128 32024R2509
Es ist notwendig, den Zeitpunkt des Beginns und die Dauer der Verjährungsfrist für die Entscheidungen über einen Ausschluss oder für die Verhängung von finanziellen Sanktionen festzulegen.
Es ist notwendig, den Zeitpunkt des Beginns und die Dauer der Verjährungsfrist für die Entscheidungen über einen Ausschluss oder für die Verhängung von finanziellen Sanktionen festzulegen.