Erwägungsgrund 232 32024R2509
Das Modell für eine einheitliche Finanzierungsmethode und die meisten Elemente der für ihre Umsetzung erforderlichen Infrastruktur wurden bereits in Form einer diversifizierten Finanzierungsstrategie im Rahmen des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 festgelegt. Diese Strategie hat die erfolgreiche Mobilisierung von Mitteln für Finanzhilfen und Darlehen im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/241 und für eine Reihe anderer in der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates genannter Unionsprogramme ermöglicht. Angesichts der erwarteten Komplexität der Transaktionen, die erforderlich sind, um den dringenden Finanzierungsbedarf der Ukraine zu decken, und mit Blick auf mögliche künftige Transaktionen zur Mittelaufnahme und Darlehensvergabe ist es angezeigt, eine diversifizierte Finanzierungsstrategie als einheitliche Finanzierungsmethode für die Mittelaufnahme festzulegen.