Erwägungsgrund 274 32024R2509
In ihrer Mitteilung zum europäischen Grünen Deal spricht sich die Kommission für die Renovierung von Gebäuden aus, um deren Emissionen zu verringern und sie energieeffizienter zu machen. Angesichts der raschen Entwicklung des Markts für energieeffiziente Gebäude müssen die Unionsorgane die Verpflichtungen aus dem europäischen Grünen Deal dringend in ihrer eigenen Gebäudepolitik berücksichtigen und ihre Gebäude renovieren und dabei den energieeffizientesten Investitionen Vorrang einräumen. Außerdem muss der Bürobestand der Unionsorgane angesichts der durch die COVID-19-Pandemie beschleunigten jüngsten Entwicklung der Arbeitsmethoden zwecks Konzipierung einer dynamischen Büropolitik angepasst werden. Folglich sollte es möglich sein, strukturelle Renovierungen über Darlehen zu finanzieren, sofern dies gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu Einsparungen führt. Das Europäische Parlament und der Rat sollten vor der Erteilung ihrer vorherigen Zustimmung ausreichende Informationen erhalten, auch über den Mehrwert der geplanten strukturellen Renovierung und ihren Beitrag zum grünen Wandel. Was als neues Immobilienprojekt gilt, sollte ausgeweitet werden und insbesondere Vorhaben zur strukturellen Renovierung umfassen.