Erwägungsgrund 109 32024R2509
Für den Fall, dass beschlossen wird, eine Person oder Stelle in die Datenbank des Früherkennungs- und Ausschlusssystems aufzunehmen, und zwar auf Basis einer Ausschlusssituation für eine natürliche oder juristische Person, die Mitglied des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans jener Person oder Stelle ist, oder bezüglich jener Person oder Stelle, die Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, oder für eine natürliche oder juristische Person, die unbegrenzt für die Schulden jener Person oder Stelle haftet, oder für eine natürliche Person, die bei der Vergabe oder Umsetzung einer rechtlichen Verpflichtung eine entscheidende Funktion hat, sollte klargestellt werden, dass die in der Datenbank gespeicherten Informationen Angaben über diese Personen umfassen.