Erwägungsgrund 210 32024R2509
Wenn die Finanzhilfe in Form von Pauschalsatz-Finanzierungen, Kosten je Einheit oder Pauschalbeträgen gewährt wird und keine Ex-post-Überprüfung der zugrunde liegenden Kosten erfolgt, kann nicht überprüft werden, ob die förderfähigen Kosten während der Laufzeit der Maßnahme entstanden sind. Zur Wahrung der Rechtssicherheit sollte klargestellt werden, dass durch Ex-post-Prüfungen und -Kontrollen von Begünstigten sichergestellt wird, dass die Bedingungen für die Zahlung von Pauschalsatz-Finanzierungen, Kosten je Einheit oder Pauschalbeträgen während der Laufzeit erfüllt waren.