Erwägungsgrund 97 32024R2509
Außerdem gilt es, keine Situationen entstehen zu lassen, in denen der Empfänger von Unionsmitteln mehrmals von verschiedenen Stellen in Bezug auf die Verwendung dieser Mittel geprüft wird. Daher sollte es möglich sein, auf bereits von unabhängigen Prüfern durchgeführte Prüfungen zurückzugreifen, sofern deren Befähigung und Unabhängigkeit hinreichend belegt sind und sofern diese Prüfungstätigkeiten nach international anerkannten Prüfungsstandards, die hinreichende Gewähr bieten, vorgenommen wurden und sich auf Jahresabschlüsse und Berichte beziehen, die die Verwendung des Unionsbeitrags zum Gegenstand haben. Solche Prüfungen sollten dann die Grundlage für die Feststellung der allgemeinen Zuverlässigkeit der Verwendung von Unionsmitteln bilden. Zu diesem Zweck ist es wichtig, sicherzustellen, dass dem Europäischen Parlament, der Kommission, dem Rechnungshof und den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten auf Ersuchen der Bericht des unabhängigen Prüfers und die zugehörigen Prüfungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden.