Erwägungsgrund 132 32024R2509
Die Informationen über die Früherkennung von Risiken und Entscheidungen über einen Ausschluss und die Verhängung von finanziellen Sanktionen gegen Personen oder Stellen sollten zentralisiert werden. Zu diesem Zweck sollten einschlägige Informationen in einer Datenbank gespeichert werden, die von der Kommission eingerichtet und von ihr als Eigentümerin des zentralisierten Systems geführt wird. Dieses System sollte in Übereinstimmung mit dem Recht auf Privatsphäre und dem Schutz personenbezogener Daten verwaltet werden.