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Preise werden nach Maßgabe der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vergeben und haben die Erreichung der politischen Ziele der Union zu fördern.
Preise werden nicht ohne Durchführung eines Wettbewerbs direkt vergeben. Wettbewerbe um Preise mit einem Wert je Einheit ab 1 000 000 EUR dürfen nur veröffentlicht werden, wenn diese Preise im Finanzierungsbeschluss gemäß Artikel 110 genannt werden und nachdem dem Europäischen Parlament und dem Rat Informationen über die Preise übermittelt worden sind.
Die Dotierung des Preises ist unabhängig von den dem Preisträger entstandenen Kosten.
Ist es für die Durchführung einer Maßnahme oder eines Arbeitsprogramms erforderlich, dass ein Begünstigter einen Preis an Dritte vergibt, kann dieser Begünstigte den Preis vergeben, sofern die Förderfähigkeits- und Zuschlagskriterien, die Dotierung oder Art der Preise und die Zahlungs- oder Übergabemodalitäten in der Finanzhilfevereinbarung zwischen dem Begünstigten und der Kommission ohne jeglichen Ermessensspielraum festgelegt sind.
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