Erwägungsgrund 191 32024R2509
Um die Vergabeverfahren stärker an die Marktbedingungen außerhalb der Union anzupassen, sollte die vorliegende Verordnung besondere Bestimmungen umfassen, gemäß denen Unionsdelegationen auf eigene Rechnung Aufträge in Drittländern vergeben können. Es ist daher angemessen, die von Unionsdelegationen bei der Vergabe von Aufträgen in Drittländern angewandten Schwellenwerte zu überarbeiten, um sie an die Schwellenwerte anzupassen, die für die Vergabe von Aufträgen auf dem Gebiet der Maßnahmen im Außenbereich gelten.