Erwägungsgrund 53 32024R2509
Zur Verbesserung der Kosteneffizienz der Exekutivagenturen und angesichts der mit anderen Einrichtungen der Union gesammelten praktischen Erfahrungen sollte es möglich sein, dass der Rechnungsführer der Kommission mit sämtlichen oder einem Teil der Aufgaben des Rechnungsführers der betreffenden Exekutivagentur betraut wird.