Erwägungsgrund 15 32024R2509
Nach der Annahme der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 und der damit verbundenen Basisrechtsakte sollten bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit den Haushaltsgrundsätzen — insbesondere in Bezug auf den Verfall und die Übertragung sowie die Aufhebung von Mittelbindungen und die Wiedereinsetzung von durch Aufhebungen freigegebenen Mitteln — gemäß den Verordnungen (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates in die vorliegende Verordnung aufgenommen werden.