Erwägungsgrund 261 32024R2509
Die Beiträge aus dem Haushaltsplan sollten ausgesetzt, gekürzt oder gestrichen werden, wenn europäische politische Parteien gegen die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 verstoßen.
Die Beiträge aus dem Haushaltsplan sollten ausgesetzt, gekürzt oder gestrichen werden, wenn europäische politische Parteien gegen die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 verstoßen.