Erwägungsgrund 27 32024R2509
Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollten die Rechtsvorschriften der Union von hoher Qualität sein und sich auf Bereiche konzentrieren, in denen sie den größten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger haben, und so effizient und wirksam wie möglich zur Verwirklichung der gemeinsamen politischen Ziele der Union beitragen. Die Verwirklichung dieser Ziele kann dadurch unterstützt werden, dass bestehende und neue Ausgabenprogramme und Tätigkeiten, die mit erheblichen Ausgaben verbunden sind, Evaluierungen unterzogen werden.