Erwägungsgrund 243 32024R2509
Zum Zwecke der Einheitlichkeit und zur Berücksichtigung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 ist es in Bezug auf Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien erforderlich, einige Bestimmungen zu den Berichtspflichten von Personen oder Stellen, die Unionsmittel im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung verwalten, zu der Anwendung von Titel X im Fall einer Kombination mit ergänzender Unterstützung aus dem Haushalt, einschließlich Finanzhilfen, und in Kombination mit in geteilter Mittelverwaltung ausgeführten Unionsmitteln zu präzisieren.