Erwägungsgrund 130 32024R2509
Informationen über einen Ausschluss oder eine finanzielle Sanktion sollten nur in bestimmten Fällen, z. B. bei schwerwiegendem beruflichen Fehlverhalten, Betrug, einem erheblichen Mangel bei der Erfüllung der Hauptverpflichtungen einer aus dem Haushalt finanzierten rechtlichen Verpflichtung, bei einer Unregelmäßigkeit oder im Fall der Errichtung einer Stelle in einer anderen gerichtlichen Zuständigkeit mit der Absicht, steuerliche, soziale oder rechtliche Verpflichtungen zu umgehen, veröffentlicht werden.