Erwägungsgrund 206 32024R2509
Um die Verwaltungsverfahren für die Genehmigung von Pauschalbeträgen, Kosten je Einheit und Pauschalsätzen zu vereinfachen, sollte den zuständigen Anweisungsbefugten die Befugnis für eine solche Genehmigung erteilt werden. Diese Genehmigung kann durch die Kommission erfolgen, wenn dies angesichts der Art der Tätigkeiten oder der Ausgaben oder angesichts der Anzahl der betreffenden Anweisungsbefugten angemessen ist.