Erwägungsgrund 71 32024R2509
Es sollten besondere Bestimmungen für Verfahren zur Anpassung und Auf-Null-Setzung einer Forderungsvorausschätzung angewandt werden.
Es sollten besondere Bestimmungen für Verfahren zur Anpassung und Auf-Null-Setzung einer Forderungsvorausschätzung angewandt werden.