Erwägungsgrund 207 32024R2509
Wenn die zur Festlegung von Pauschalbeträgen, Kosten je Einheit und Pauschalsätzen verwendeten Daten lückenhaft sind, sollte es zulässig sein, auf die Einschätzung von Sachverständigen zurückzugreifen.
Wenn die zur Festlegung von Pauschalbeträgen, Kosten je Einheit und Pauschalsätzen verwendeten Daten lückenhaft sind, sollte es zulässig sein, auf die Einschätzung von Sachverständigen zurückzugreifen.