Erwägungsgrund 87 32024R2509
Da die Ex-ante-Veröffentlichungsmaßnahmen bei offenen Verfahren, bei nicht offenen Verfahren und bei Vergabeverfahren mit Verhandlung identisch sind, sollte im Anschluss an ein erfolgloses Vergabeverfahren mit Verhandlung unter bestimmten Bedingungen die Anwendung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Vertragsbekanntmachung gestattet werden.