Erwägungsgrund 4 32024R2509
Nach der Annahme der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 sollten die Verweise auf Basisrechtsakte ersetzt und die Verweise auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates, die Verordnung (EU, Euratom) 2021/768 des Rates und die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel, zu den in der vorliegenden Verordnung verwendeten Verweisen hinzugefügt werden.