Erwägungsgrund 61 32024R2509
Der Rechnungsführer sollte für die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungsausführung, der Erhebung der Einnahmen und der Einziehung von Forderungen verantwortlich sein. Der Rechnungsführer sollte die Kassenmittel, Bankkonten und Rechtsträgerdateien verwalten, die Rechnungsführung übernehmen und für die Erstellung der Jahresabschlüsse der Unionsorgane verantwortlich sein. Der Rechnungsführer der Kommission sollte als einzige Person ermächtigt sein, die Rechnungsführungsvorschriften sowie den einheitlichen Kontenplan festzulegen, während die Rechnungsführer anderer Unionsorgane die in ihren Organen geltenden Rechnungsführungsverfahren festlegen sollten.