Erwägungsgrund 276 32024R2509
Einige Änderungen bezüglich der Gewährung des Zugangs der Kommission zu Empfängerdaten zum Zwecke der Veröffentlichung sowie bezüglich der elektronischen Aufzeichnung und Speicherung von Daten zu Empfängern und ihren wirtschaftlichen Eigentümern und des Zugangs des einzigen integrierten IT-Systems zur Datenauswertung und Risikobeurteilung zu Zwecken der Auswertung dieser Daten sollten nur für Programme gelten, die unter dem Dach des ab 2027 laufenden mehrjährigen Finanzrahmens angenommen und aus ihm finanziert werden, um für einen reibungslosen Übergang zu sorgen, indem ausreichend Zeit für die erforderliche Anpassung elektronischer Datensysteme und einschlägiger Vereinbarungen sowie für die Bereitstellung von Leitlinien und Schulungen eingeräumt wird.