Erwägungsgrund 126 32024R2509
Die Möglichkeit über einen Ausschluss oder die Verhängung finanzieller Sanktionen zu entscheiden, lässt die Möglichkeit von Vertragsstrafen wie etwa pauschaliertem Schadenersatz unberührt.
Die Möglichkeit über einen Ausschluss oder die Verhängung finanzieller Sanktionen zu entscheiden, lässt die Möglichkeit von Vertragsstrafen wie etwa pauschaliertem Schadenersatz unberührt.