Erwägungsgrund 75 32024R2509
Die Einziehungsvorschriften sollten sowohl klarer gefasst als auch verschärft werden. Insbesondere sollte präzisiert werden, dass der Rechnungsführer Forderungen der Union auch durch Verrechnung mit Forderungen des Schuldners gegenüber einer mit der Ausführung des Unionshaushalts betrauten Exekutivagentur einziehen muss.