Erwägungsgrund 194 32024R2509
Die Regeln für den Zugang zur Auftragsvergabe, sowohl zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe als auch während der Vertragserfüllung, sollten die Bedingungen, die in den Durchführungsrechtsakten (Maßnahmen im Rahmen des Instruments betreffend das internationale Beschaffungswesen), die im Rahmen der Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen werden, sowie die in jener Verordnung festgelegten Verpflichtungen für erfolgreiche Bieter enthalten.