Erwägungsgrund 135 32024R2509
Um gegen Versuche von Stellen, mögliche nachteilige Folgen ihres Fehlverhaltens zu verhindern, vorzugehen, sollten im Rahmen von Früherkennungs- und Ausschlussverfahren unter genau festgelegten Bedingungen Vorschriften für die Meldung festgelegt werden. Darüber hinaus sollte für solche Verfahren die Nutzung eines elektronischen Datenaustauschsystems vorgeschrieben sein.