Erwägungsgrund 264 32024R2509
Zur Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments und des Rates sollte das Verfahren zur Einrichtung von Unions-Treuhandfonds präzisiert werden. Zudem ist es notwendig, die auf die Beiträge zu Unions-Treuhandfonds anwendbaren Grundsätze festzulegen und dabei insbesondere auf die Bedeutung einer Sicherstellung von Beiträgen anderer Geber hinzuweisen, die deren Einrichtung in Bezug auf den Mehrwert rechtfertigen. Ferner ist es erforderlich, die Zuständigkeiten der Finanzakteure sowie des Verwaltungsrats des Unions-Treuhandfonds zu präzisieren und Vorschriften festzulegen, mit denen sichergestellt wird, dass für eine angemessene Vertretung der Geber im Verwaltungsrat des Unions-Treuhandfonds gesorgt ist und dass Entscheidungen über die Verwendung der Mittel nur mit Zustimmung der Kommission getroffen werden. Darüber hinaus ist es wichtig, die Berichterstattungsanforderungen über Unions-Treuhandfonds genauer auszuführen.