Erwägungsgrund 154 32024R2509
Die Vorschriften für die Auftragsvergabe und die Grundsätze, die für von den Unionsorganen auf eigene Rechnung vergebene öffentliche Aufträge gelten, sollten auf den Bestimmungen der Richtlinien 2014/23/EU und 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates beruhen.