Erwägungsgrund 248 32024R2509
Aus Haushaltsgarantien resultierende Eventualverbindlichkeiten können ein breites Spektrum von Finanzierungs- und Investitionsvorhaben abdecken. Im Gegensatz zu Darlehen, für die es einen festgelegten Tilgungsplan gibt, lässt sich bei Haushaltsgarantien die Möglichkeit, dass die Garantie in Anspruch genommen wird, nicht mit absoluter Sicherheit auf Jahresbasis einplanen. Daher ist es unerlässlich, einen Rahmen für die Genehmigung und Überwachung von Eventualverbindlichkeiten einzurichten, der gewährleistet, dass jederzeit die Obergrenze für jährliche Mittel für Zahlungen gemäß dem Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 vollständig eingehalten wird.