Erwägungsgrund 122 32024R2509
Auf Antrag des Anweisungsbefugten sollte das Gremium des Früherkennungs- und Ausschlusssystems die Möglichkeit haben, seine Empfehlungen im Wege eines beschleunigten Verfahrens auszusprechen, unbeschadet des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Ein solches Verfahren sollte angewendet werden, wenn die Umstände oder die Art des Falls dies erfordern, z. B. wenn eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung von einer Behörde eines Mitgliedstaats erlassen wurde, die Dauer des Ausschlusses jedoch nicht festgelegt ist, oder wenn eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung von einem Drittland erlassen wurde oder wenn gegen die Person oder Stelle aufgrund eines Beschlusses internationaler Organisationen bereits eine dem Ausschluss gleichwertige Sanktion verhängt wurde.