Erwägungsgrund 231 32024R2509
Die aktuellen Erfahrungen mit dem Finanzierungsbedarf der Ukraine haben die Nachteile eines fragmentierten Ansatzes bei der Strukturierung der Schulden der Union aufgezeigt. Um die Position der Union als Emittentin von auf Euro lautenden Schuldtiteln zu stärken, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass alle neuen Emissionen nach einer einheitlichen Finanzierungsmethode durchgeführt werden, außer in hinreichend begründeten Fällen wie bei Euratom-Emissionen, kleineren Emissionen und der Finanzierung von Programmen für finanziellen Beistand, für die die entsprechenden Basisrechtsakte vor dem 9. November 2022 in Kraft getreten sind.