Erwägungsgrund 106 32024R2509
Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem sollte auf Teilnehmer, auf Empfänger, auf Stellen, deren Kapazitäten der Bewerber oder der Bieter in Anspruch nehmen will, auf Unterauftragnehmer von Auftragnehmern, auf wirtschaftliche Eigentümer und verbundene Stellen einer ausgeschlossenen Stelle, auf natürliche Personen, auf Garantiegeber, auf jede Person oder Stelle, die Unionsmittel erhält (bei Haushaltsausführung im Wege der indirekten Mittelverwaltung), auf jede Person oder Stelle, die Unionsmittel im Rahmen von Finanzierungsinstrumenten erhält, die der direkten Mittelverwaltung unterliegen, auf Teilnehmer oder Empfänger, über die Stellen, die Aufgaben im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung wahrnehmen, Informationen zur Verfügung gestellt haben, und auf Sponsoren Anwendung finden.